Neustart Schule

Inzwischen habt ihr es vermutlich gehört oder zumindest vermutet: Ab dem 20. April öffnet die Schule wieder! Dies betrifft zuerst jedoch nur die Klassen 12, welche ab dem 22. April ihre Abiturprüfungen bzw. entsprechende Konsultationen wahrnehmen können.

Zu den Prüfungen in diesem Jahr:

Abiturient*innen wird die Möglichkeit gegeben zwischen Erst- und Zweittermin zu wählen. Hierbei wird kein Attest des Arztes benötigt. Bei krankheitsbedingtem Ausfall am Tag des gewählten Zweittermins wird ein Dritttermin bereitgestellt.

Um auf die besondere Situation einzugehen, wird die Zweitkorrektur in diesem Schuljahr an der eigenen Schule durchgeführt. So kann auf durch die Pandemie aufgetretene Probleme besser eingegangen werden.  

Natürlich müssen höchste Hygienestandards eingehalten werden, um alle beteiligten zu schützen. So könnt ihr euch zum Beispiel auf eine ausführliche und aktenkundige Belehrung beim erstmaligen Betreten des Schulgebäudes einstellen. In dieser wird es um allgemeine Maßnahmen zur Hygiene und um Mindestabstände gehen. Außerdem müssen nun, was vorher untersagt war, Desinfektionsmittel an zentralen Stellen im Schulhaus zur Verfügung gestellt werden.

In Bezug auf die Prüfungen bzw. Konsultationen an sich gelten die Vorschriften, dass:

  • Die Räume und insbesondere die Tische vor jeder Prüfung professionell gereinigt werden müssen!
  • Die Räume nach und vor jeder Prüfung gründlich durchgelüftet werden müssen.
  • Die Toiletten nach und vor jeder Prüfung gründlichst gereinigt werden müssen.
  • Die Türen nicht geschlossen werden dürfen, um eine Berührung der Klinke zu vermeiden.
  • Möglichst große Räume genutzt und Klassen geteilt werden müssen, um Sicherheitsabstände zu gewährleisten bzw. die Personenzahl je Raum zu reduzieren.

Bei Experimenten und praktischen Prüfungen ist die Einhaltung der Sicherheitsabstände umso wichtiger. Außerdem wird hier das Tragen von Einmalhandschuhen empfohlen, wobei die Desinfektion des Equipments und des Arbeitsplatzes hierdurch keineswegs ausbleiben darf!
Die Unterstützung bzw. Hilfeleistung ist nur möglich, sofern beide Personen einen Mundschutz tragen.

Was die Toilettennutzung betrifft, werden Laufwege ausgeschildert, die Begegnungen vermeiden sollen. Außerdem werden Wartebereiche mit einer abgestellten Aufsicht eingerichtet, die weitere mögliche Begegnungen der Schüler*innen unterbinden und verhindern sollen.

Als Aufsichten stehen alle Lehrer*innen zur Verfügung, die selber nicht zur Risikogruppe zählen. (Letztere dürfen nur unter allerhöchsten Sicherheitsvorkehrungen und im äußersten Notfall eingesetzt werden.)

„Die Prüflinge müssen das Schulgelände sofort nach der Prüfung verlassen.“

(Brief an die Schulleiter*innen sächsischer Gymnasien; S. 3)

Wie dies im Detail an unserer Schule umgesetzt wird und was mit den anderen Klassen genau passiert, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Man kann aber davon ausgehen, dass es erst einmal mit HomeSchooling weitergehen wird. – Wie lange? Das wird sich herausstellen!

Sebastian Schneider

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