Eine Woche ist nun seit dem 25.05.2018 vergangen und die Welt wie zu erwarten nicht untergegangen, aber es hat sich einiges verändert. Ihr werdet es sicherlich alle durch Mails betreffs neuer Datenschutzbestimmungen, die Nachrichten, Zeitungen oder unseren Post mitbekommen haben: Die DSGVO, die EU-Datenschutzgrundverordnung, gilt nun. (Wer nicht weiß, was die DSGVO ist, gelangt hier zum ersten Post)
Aber was hat es nun mit der Überschrift auf sich? – Die DSGVO schreibt, wie bereits beschrieben, einige Dinge bezüglich des Datenschutzes, der Datenspeicherung und der Datenverarbeitung vor. Dies wird uns, als Schülern der unteren Klassen (bis etwa Klasse 7) nun mehr oder weniger zum Verhängnis, denn sie schreibt auch vor (in Artikel 8 Abschnitt 1), dass die Verarbeitung der Daten nur bei mindestens Sechzehnjährigen zulässig ist. Sollte man jünger sein müssen die Eltern eindeutig einwilligen. Es ist allerdings nicht genauer geregelt, wie dies geschehen soll. Diesbezüglich ist nur geregelt, dass der Anbieter verifizieren muss, dass die Einwilligung von einer berechtigten Person kam.
Nun ist die Sache, auf die ich mich mit der Überschrift beziehe nichts geringeres, als die Nutzung des Messengers „WhatsApp!“. Dieser hat seine Nutzungsbedingungen an die neue Verordnung angepasst, allerdings gleich so radikal, dass die Nutzung erst ab einem vollendeten 16. Lebensjahr gestattet ist. Dies bedeutet, dass hier nicht einmal die Eltern für ihre Kinder einwilligen können (besser gesagt dürfen) und die Nutzung demnach generell untersagt ist.
Wo ist jetzt eigentlich das Problem? – Die meisten (5. – 7. Klässler) nutzen WhatsApp immer noch, obwohl es gegen deren Nutzungsbedingungen verstößt. Sie scheint das Ganze also nicht zu interessieren und sie riskieren damit z.B. eine Sperrung des Accounts oder eine Geldstrafe. Ihn ist es also „scheißegal“. Allerdings ist es scheinbar nicht im Interesse von WhatsApp! bzw. Facebook, die jungen Nutzer zu verdrängen, denn sie überprüfen das Alter nicht weiter. Dadurch wird es sehr unwahrscheinlich, dass sie gegen solche Leute vorgehen werden. Es bleibt nun aber dennoch die Frage, inwieweit diese Überprüfung von WhatsApp! genügt und ob nicht vielleicht doch (zum Beispiel aufgrund von Mahnungen) gegen einzelne Nutzer vorgegangen wird, sie also beispielsweise blockiert werden.
Was meint ihr, sollte man WhatsApp! einfach weiterbenutzen (mit der Einwilligung der Eltern versteht sich) oder auf einen anderen Dienst wie z.B. Threema wechseln? Schreibt es in die Kommentare!
PS: Für unsere Website gibt es übrigens kein Mindestalter 😉