Update 23.03.2021 18:00 Uhr
Einstweilige Klagen gegen §5a Abs. 5 Satz 1 SächsCoronaSchVO (entspricht der Testpflicht zum Betreten des Schulgebäudes) wurden vom OVG zurückgewiesen. Sie scheint somit vorerst gerechtfertigt.
Letzte Woche wurden die Schulen im Wechselmodell wieder vollständig geöffnet. Seit Mittwoch gilt die Testpflicht zum Betreten des Schulgebäudes.
Konkret für unsere Schule bedeutet das:
- Es gab bisher noch keine positiven Testergebnisse.
- Es haben sich nur sehr wenige Schüler*innen unter Nichtteilnahme am verpflichtenden Test, vom Präsenzunterricht abgemeldet. Die Zahl bewegt sich laut Angaben der Schulleitung im unteren einstelligen Bereich. Keine Abmeldungen gab es bei den Lehrer*innen.
Auf ganz Leipzig geschaut sind, nach Angaben des SMK, von knapp 59.000 Schüler*innen in der letzten Woche lediglich 46 positiv getestet wurden, 521 befanden sich bereits in Quarantäne. Infizierte Lehrer*innen gab es 4 bzw. 36 in Quarantäne.
Wie es nach Ostern weitergeht, wird noch beschlossen. Klar ist aber: Die Zahlen steigen und in Kombination mit den ansteckenderen und v.a. tödlicheren Mutanten, wird es umso wichtiger, auf die eigene Vernunft zu hören, sich auf möglichst wenige, bestenfalls feste Kontakte zu beschränken und nur das Nötigste in Präsenz zu erledigen.
Bisher haben wir es am RSG gut und ohne größere Komplikationen gemeistert. Wenn wir alle weiterhin gegenseitig aufeinander achten und die Regeln sowie Hinweise ernst nehmen, dürfte dem auch in Zukunft nichts im Wege stehen!
S. Schneider