Diese Worte liest man in letzter Zeit, egal ob auf Twitter, Instagram,Facebook oder auch bei YouTube, immer und immer wieder, aber was bedeuten sie eigentlich?
Es geht um die Entwürfe einer neuen EU-Richtlinie für das Urheberrechtsgesetz. Diese existieren schon seit geraumer Zeit, doch erst durch einen offenen Brief der YouTube-Chefin Susan Wojcicki schlug dieses Thema zusammen mit dem neuen Hashtag „SafeYourInternet“ ein wie eine Bombe.
Diese drei Gesetzesentwürfe besagen, dass künftig der Anbieter, also zum Beispiel YouTube für Urheberrechtsverletzungen haftet und nicht mehr die User.
Das Problem hierbei: Solche großen Plattformen können zwar Upload-Filter einsetzen, doch diese sind bei weitem nicht perfekt und lassen demnach die ein oder andere Urheberrechtsverletzung durch.
Aus diesem Grund ziehen solche Plattformen vermutlich – YouTube prophezeit es – die Reißleine und müssen, wohl oder übel, kleinere Nutzer, beziehungsweise deren Kanäle, blockieren.
Ein Gesetzesentwurf sagt allerdings auch, dass die Plattformen nur haften, wenn nicht alles Mögliche gegen diese Urheberrechtsvergehen unternommen wurde.
Es gibt also mehrere Möglichkeiten, in welcher Art und Weise dieses Gesetz in Kraft treten könnte, doch in jedem Fall bleibt die Frage: Wie geht es weiter?
Anbieter müssen sich in jedem Fall darauf einstellen, dass sie für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können.
Das Worst-Case-Szenario wäre aber, dass alle kleineren Nutzer tatsächlich gesperrt werden und sich die Plattformen auf die großen konzentrieren.
„Die Großen sind safe, aber die Kleinen […] könnten auf der Strecke bleiben, weil YouTube ihnen nicht mehr vertraut.“, befürchtet Herr Solmecke.
Was können wir also tun um den schlimmsten Fall auszuschließen?
ChristianSolmecke empfiehlt: „Ihr könntet euch zum Beispiel an Axel Vosswenden.“ Axel Voss ist ein EU-Parlamentarier, der dieses neueGesetz unterstützt bzw. vorantreibt.
Wenn ihr nochmal die Meinung eines Fachmanns hören wollt, schaut euch das hier eingebettete Video von Christian Solmecke bzw. der Kanzlei WILDEBEUGER SOLMECKE an. An dieser Stelle möchten wir uns auch nochmal für deren Hilfe bei diesem Beitrag bedanken!
Sebastian Schneider
Dieser Artikel entstand in Kooperation mit:
Christian Solmecke:
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet und IT-Branche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Hoffentlich wird Artikel 13 gestoppt.