#LockdownLight

Im Rahmen einer Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch haben sich die Bundeskanzlerin, Angela Merkel, und die Ministerpräsidenten der Länder auf neue – bundesweit geltende! – Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus geeinigt, die für den Monat November gelten sollen.

Ziel ist es, den Anstieg der Infektionskurve abzuschwächen, „die Welle zu brechen“ und dies vermutlich mit dem Hintergedanken, ein Weihnachtsfest ohne große Einschränkungen zu ermöglichen.

Heute, am 30.10.2020, um kurz nach 17.00 Uhr gaben unser Ministerpräsident (Michael Kretschmer), Gesundheitsministerin (Petra Köpping), Justizministerin (Katja Meier) und Kultusminister (Christian Piwarz) eine Pressekonferenz zur Präsentation der neuen sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (geltend: 02.11.-30.11.2020), welche gegen 22.00 ebenfalls der Öffentlichkeit online zugänglich gemacht wurde.

Enthalten sind im Wesentlichen die, von der Kanzlerin am Mittwoch bereits angekündigten Maßnahmen:

  • Kontaktbeschränkung (Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit Personen aus maximal zwei Hausständen, insgesamt jedoch höchstens 10 Personen)
  • Umfassende Schließungen von Institutionen im Freizeitbereich, in der Gastronomie usw. Friseure bleiben jedoch vorerst geöffnet.

Schulen und Kitas bleiben geöffnet. Es gibt jedoch auch hier einige Anpassungen:

  • Für die Sek II (Klasse 11-12) am Gymnasium gilt ab Montag eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände, auch im Unterricht. Ausnahmen können gemacht werden, wenn der Mindestabstand von 1,50m eingehalten werden kann oder wenn gegessen bzw. getrunken wird.
  • Alle Schüler*innen der Primarstufe und Sekundarstufe I, also der Klassen 1 bis 10, müssen im Unterricht keine Maske tragen. Für die Klassen 5 bis 10 gilt jedoch eine generelle Maskenpflicht auf dem Schulgelände.
  • An einigen Sonderschulformen bzw. Förderschulen gilt ebenfalls keine Maskenpflicht.

Es scheint auch so, als müssten Lehrer*innen nun generell eine Mund-Nasenbedeckung tragen – auch im Unterricht. Lediglich Förderschulen im Rahmen der Sekundarstufe I scheinen hiervon ausgenommen.

S. Schneider

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