Corona-Regeln ab 22.11.2021

Am 20.11.2021 wurde die neue Coronanotfallverordnung für Sachsen, welche ab 22.11.2021 gilt, veröffentlicht. Hier ist eine kleine Zusammenfassung, was für uns wichtig ist.

Als erstes, die Schulen bleiben auf, aber alle Ungeimpften müssen sich von nun an 3-mal wöchentlich testen. An Geimpfte und Genesene wird appelliert, das Angebot ebenfalls zu nutzen. Die Schulbesuchspflicht wird ausgesetzt, wobei man sich selber bei Mitschülern über die Aufgaben informieren muss. Ein Anspruch auf Betreuung in eigens gewünschter häuslicher Lernzeit besteht nicht. Zudem müssen wir weiterhin die Maske im Unterricht tragen. Der Schulsport kann weiterhin stattfinden.

Außerschulische Veranstaltungen, wie z.B. Klassenfahrten oder GTAs, werden zum Großteil abgesagt.

Alle von uns, die unter 16 Jahre alt sind, dürfen auch außerschulische Sportangebote wahrnehmen. Inwieweit Vereine und bspw. Tanzschulen dies jedoch Anbieten wird sich erst in der kommenden Woche zeigen.

Kulturangebote, etwa Kinos und Theater, haben geschlossen. Die Weihnachtsmärkte werden auch dieses Jahr nicht stattfinden können.

Kommt es in einer Stadt oder einem Landkreis zu einer 7-Tage-Inzidenz über 1000, gilt zwischen 22:00 und 6:00 Uhr eine Ausgangssperre vergleichbar zu jener im letzten Winter. Ausnahme jedoch: Genesene und Geimpfte sind nicht betroffen.

Wie bisher bleibt im ÖPNV die Pflicht zum Tragen einer FFP2-/KN95-Maske bestehen. (Bis 14 Jahre genügt hier eine OP-Maske)

Diese Coronanotfallverordnung gilt bis zu 12. Dezember 2021.

Von:
Andreas Böttge,
Sebastian Schneider

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