Autorisiert?!

Habt ihr schonmal von Interview-Autorisierung gehört? Nein? – Kein Problem! Wir haben damit ein paar Erfahrungen gemacht und erklären euch das, vor allem in Deutschland vorherrschende, Phänomen in aller Kürze.

Autorisierung bedeutet im Grunde nichts anderes, als das der Interviewte den fertigen Text vor der Veröffentlichung begutachten und ggf. verbessern kann. Die Intention dahinter ist die sachliche Korrektheit der getroffenen Aussagen.

Die Rechtslage zu diesem Thema ist undurchsichtig. Oft werden Persönlichkeits- und Urheberrecht angeführt, Artikel 5 unseres Grundgesetzes genannt (Verbot staatlicher Zensur) sowie von öffentlichem Interesse gesprochen. Allgemein kann man sagen, der Anspruch auf eine Autorisierung steigt, je weniger die Person in der Öffentlichkeit steht, je mehr die Aussagen das private Umfeld betreffen, je geringer das öffentliche Interesse ist und je mehr der Text bearbeitet / gekürzt wurde. Bei einer unveränderten Veröffentlichung (also Wort-Für-Wort oder bspw. live im Radio) bedarf es im Übrigen keiner Autorisierung.
Bei Sachinterviews mit Behördenvertretern könnte zum Beispiel das öffentliche Interesse in Kombination mit der Auskunftspflicht gegenüber Medien-Vertretern überwiegen, um zurückgezogene Aussagen dennoch zu veröffentlichen.

Das Thema ist recht komplex und schwer überschaubar. Unsere Erfahrungen zeigen jedoch, dass es zum guten Ton gehört, Interviews vorab lesen zu lassen, um ggf. Sachfehler zu überarbeiten. Jeder macht schließlich Fehler und es sollte auch jedem die Möglichkeit gegeben werden, diese zu korrigieren. Probleme gibt es damit auch selten. Hier und da wird dieses mächtige Werkzeug jedoch leider auch ziemlich stark genutzt, um klare, womöglich gewagtere, Aussagen zu entschärfen oder Antworten zurückzuziehen.

Ein Beispiel hierfür findet man im Jahre 2003, wobei die TAZ ein Interview mit Olaf Scholz mit geschwärzten Antworten abdruckte, da es stark verändert wurde.

Auch wir sehen hierbei Gefahren für die Interviewkultur. Aus diesem Grund findet ihr bei uns ab sofort unter jedem betreffenden Interview einen Transparenzhinweis, der aufzeigt, was ggf. im Rahmen einer Autorisierung unternommen wurde und euch als Lesern somit ein möglichst klares Bild gibt (so z.B. bereits beim Interview mit MP Kretschmer). Wir würden uns wünschen, dass ein solches Vorgehen zum Goldstandard werden würde.

Wir haben uns außerdem etwas umgehört und konnten einige Einblicke erhalten, wie professionelle Journalisten zu dem Thema stehen, damit umgehen.

Hier die Antworten von Michael Naumann vom MDR:

Haben Sie Erfahrungen im Bereich der autorisierten Interviews?

Selbstverständlich. Ich habe diese Erfahrung aus zwei Perspektiven, einmal als Journalist und einmal als Kommunikations-Mitarbeiter des MDR. Als langjähriger Journalist habe ich viele Interviews geführt, manche davon mit verabredeter Autorisierung im Nachgang. Das ist eine normale und akzeptierte Praxis. Inzwischen leite ich seit April 2020 die MDR-Abteilung „Presse und Information“ im Kommunikationsbereich des MDR. Jetzt kümmere ich mich von der sogenannten „anderen Seite“ darum, welche Informationen wir aus dem MDR heraus an andere Medien/ Journalisten geben (z.B. Zeitungen, Online-Blogs, andere Radio- oder TV-Sender, Youtuber usw.). Bei Interviews, erst recht bei größeren und bei solchen zu komplizierteren oder sensiblen Themen, ist eine vorher verabredete Autorisierung beinahe Standard. Das hängt u.a. damit zusammen, dass man sich im mündlichen Gespräch manchmal nicht ganz sicher ist, ob man den Sachverhalt auch verständlich genug erklärt hat, alle Informationen richtig wiedergegeben hat oder auch die richtigen Worte gefunden hat. Durch die Autorisierung im Nachgang hat man noch einmal Gelegenheit, dies zu überprüfen. Natürlich darf eine Autorisierung nicht den Sinn eines Interviews entstellen, also dass man ganze große Passagen dann streichen möchte. Das würden sich Journalistinnen und Journalisten auch nicht gefallen lassen. Es gibt auch Fälle, wo dann trotzdem veröffentlicht wird – und dann steht man in der Öffentlichkeit in einem sehr schlechten Licht, wenn rauskommt, dass man ganze Passagen lieber gestrichen haben wollte. Das wäre ein großer Glaubwürdigkeitsverlust.

Wie gehen Sie, beim MDR, damit um?

Wie oben beschrieben, verabreden wir – wenn wir das Thema und die Intensität des angefragten Interviews erfahren – mit der Journalistin/ dem Journalisten eine Zusage unter der möglichen Bedingung einer Autorisierung. Das ist dann gegenseitige Gerechtigkeit. Je sensibler das Thema, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass man eine Autorisierung vereinbart. Das Medium bekommt ein Interview, wir können aber vor Veröffentlichung noch einmal drauf schauen. Ein anderer Grund ist, dass manche Interviews dann nicht als Interview gedruckt werden, sondern nur einzelne Zitate aus dem Interview in einen normalen Artikel einfließen. Dann dient eine Autorisierung auch dazu, dass man den Kontext des Artikels weiß, damit die einzelnen eigenen Zitate dann nicht aus dem Zusammenhang des Interviews gerissen verwendet werden. Das hat übrigens nichts mit Geheimniskrämerei zu tun, dass man etwas nachträglich gern verschweigen würde, sondern dient der gegenseitigen Überprüfung. Manchmal vertippen sich ja auch Journalisten, dann stimmen die Zitate womöglich gar nicht. Das wäre natürlich ärgerlich. Oder es werden Aussagen aus einem Vorgespräch verwendet, die noch gar nicht zum Interview gehörten. Oder man hat im Interview bei einem Punkt etwas ausführlicher noch einmal Hintergrund erklärt, um einen Fakt verständlicher zu machen, aber der Hintergrund soll bitte nicht verwendet werden. Auch das kann man durch eine Autorisierung vermeiden. Zur Wahrheit gehört nämlich auch: Manchmal gibt es einige (ganz wenige) Journalistinnen und Journalisten, die „biegen“ sich auf der Suche nach einer gewissen Sensations-Berichterstattung (die sich besser verkauft) gefallene Aussagen förmlich so zu recht, dass sie in ihre gewünschte „Story“ passen. Die Worte sind aber im Interview so in dieser Art womöglich niemals gefallen. Das würden wir dann natürlich nicht autorisieren können für eine Veröffentlichung. Etwas anderes sind Live-Interviews, also wenn zum Beispiel jemand in einer Radio- oder TV-Sendung spricht – da kann man nachträglich nichts mehr autorisieren, weil ja live gesprochen wird. Live ist live.

Und wie ist Ihre persönliche Meinung zu den nachträglichen Änderungen?

Ich finde diese Praxis absolut in Ordnung, wenn vorher alles sauber und klar verabredet worden ist. Es sind ja in der Regel auch keine „Änderungen“, sondern lediglich eine „Überprüfung“ der getroffenen Aussagen, die verwendet werden sollen für einen Artikel, Bericht, Beitrag, gedrucktes Interview. Die/der Interviewer/in bekommt Gelegenheit, die Fragen persönlich und ausführlich beantwortet zu bekommen, möglicherweise sogar von einer sehr wichtigen oder prominenten Person, die man sonst niemals oder nur ganz selten für ein Gespräch gewinnen würde. Und die/der Journalist/in räumt im Gegenzug aber ein, dass man noch einmal überprüfen darf, dass Zitate das tatsächlich geführte mündliche Interview auch ordentlich wiedergeben. Manchmal liegen zwischen dem Termin des geführten Interviews und der Veröffentlichung auch ein paar Tage oder Wochen. Dann kann es ja sehr gut sein, dass sich das Thema oder der Sachverhalt weiterentwickelt haben. Dann sind die Zitate womöglich schon überholt und stimmen gar nicht mehr. Auch das kann man mit einer Autorisierung vermeiden. Aber natürlich kann ich verstehen, dass nachträgliche Freigaben von Interviews für die normale Öffentlichkeit etwas misstrauisch sind. Weil man das Gefühl hat, dass Leute unliebsame Aussagen streichen könnten. Auf der anderen Seite, muss man sich vorstellen: wenn jemand wirklich etwas zu verheimlichen hat, dann würde er oder sie einem Interview von vornherein eigentlich gar nicht zustimmen, um kein Risiko einzugehen. Das relativiert dann eine gewisse Skepsis gegenüber nachträglichen Autorisierungen. Und nochmal: Autorisierung heißt nicht „Änderungen“, sondern Freigabe.

Erik-Holm Langhof von der Sächsischen Zeitung äußerte sich wie folgt:

Wie bewerten Sie die Methode Interview-Autorisierung im Allgemeinen?

Die Interview-Autorisierung hat generell zwei positive Seiten. Einerseits gibt sie dem Interviewten die Möglichkeit noch einmal über das Gesagte drüber zu schauen und eventuell das ein oder andere zu korrigieren, zu ergänzen oder zu entfernen. Da immer häufiger Politiker interviewt werden, wobei es teilweise auch um heikle Themen geht, ist das durchaus sinnvoll, da einem in der heutigen Welt einige Sätze auch schnell im „Mund umgedreht“ werden. Andererseits gibt es uns Journalisten auch die Sicherheit, dass tatsächlich das, was gemeint ist, so an die Leser übertragen wird. Auch wenn Tonaufnahmen immer mehr zur Praxis gehören, kann es dennoch zu Fehlern kommen, die es zu verhindern gilt.

Was zeigt Ihr Eindruck, Ihre Erfahrung – Wird dieses Werkzeug zu stark genutzt?

Grundsätzlich geht es in einem Interview um die Aussagen des Interviewten. Es sind seine Worte und es ist in diesem Zusammenhang auch sein Recht, noch einmal über das Gesagte drüber zu lesen. Autorisierungen dienen der sachlichen Korrektheit, der Sinnwahrung und sprachlichen Klarheit. Natürlich gibt es nun vermehrt das Phänomen, dass teilweise komplette Interviews umgeschrieben oder einige (manchmal pikante Aussagen) gestrichen werden. Bei Ersteren muss auch klar sein, dass so ein Interview nicht ohne Weiteres gedruckt werden kann. Dort kann die Redaktion auch als Transparenz darüber nachdenken, das Nichtzustandekommen des Interviews zu veröffentlichen. Bei Zweiteren gilt es, sich mit dem Interviewten zu einigen. Manchmal werden Zitate, die veröffentlicht werden sollen, auch direkt nach dem Interview noch vor der Autorisierung geklärt.

Doch insgesamt muss ich sagen, dass sich der Redakteur mit den Gesprächspartnern in den meisten Fällen, vor allem auf regionaler Ebene, schnell einigen kann und Wünsche beiderseits beachtet werden. Über indirekte Aussagen, komplette Beiträge oder gar Interview-Fragen reden wir hier nicht. Dort ist es unsere journalistische Freiheit, ohne Autorisierung zu arbeiten und das funktioniert eigentlich ohne Probleme.

Wie gehen Sie damit um, wenn ein Interview viele Streichungen bzw. Änderungen enthält? Sollte sich ein Transparenzhinweis als Standard etablieren?

Interviewte finden bei Autorisierungen grundsätzlich immer etwas. Bei meinen bisherigen Gesprächspartnern war es meist einfach der Ausdruck, den sie geändert haben wollten. Das hat auch was damit zu tun, wie man sich bei einem Gespräch ausdrückt und wie dies letztendlich auf dem Papier aussieht. Doch dort habe ich bisher immer eine Einigung gefunden. Und auch bei großen Änderungen gilt es mit dem Partner eine gemeinsame Lösung zu finden, die nicht den kompletten Inhalt verändert. Bisher sind alle meine Interviews letztendlich veröffentlicht worden, mit Autorisierung und beidseitigem Einverständnis.

Ein Transparenzhinweis wäre bei Interviews, die tatsächlich gravierend geändert worden und dennoch einen hohen Nachrichtenwert besitzen, durchaus sinnvoll. Wenn in einem Transparenzhinweis jedoch genau das drinsteht, was der Gesprächspartner eigentlich bei der Autorisierung verändert oder gestrichen hat, dann ist das ein No Go. Doch als Standard sehe ich einen Transparenzhinweis (auch zukünftig) nicht in der Zeitung oder Online, denn es ist letztendlich die Aussage des Interviewten, die auch in das Persönlichkeitsrecht eingreift. Und dieser darf dann auch letztendlich darüber entscheiden.

Maximilian Protzner – Jugendpresse Sachsen e.V.

Auch bei der Jugendpresse Sachsen e.V. haben wir zu diesem Thema angefragt und mit dem Schatzmeister Maximilian Protzner sprechen können:

Als Verband sächsischer Schüler*innen-Medien habe man dazu keine einheitliche Meinung und auch wenig Erfahrung. Schülermedien scheinen von dem Phänomen sehr selten betroffen. In Hinblick auf Transparenzhinweise, fiel die Antwort sehr ausführlich, aber auch zwiegespalten aus:
Auf der einen Seite, helfen sie dem Leser natürlich, nachzuvollziehen, wie und unter welchen Umständen es zu dem Text kam, was vielleicht verändert wurde. Sie müssen aber auch gut gemacht sein, denn Sätze wie „Es wurden Passagen entfernt.“ können auch weit über das Ziel hinausschießen. Sie sind somit ein ebenso mächtiges und potentiell schädliches Werkzeug wie die Autorisierung an sich.


Für alle Interessierten gibt es beim DJV weitere Informationen zum Thema: https://www.djv.de/fileadmin/user_upload/Der_DJV/DJV_Infobrosch%C3%BCren/DJV_Wissen_16_Interviewautorisierung_JVBB.pdf

Habt ihr noch Fragen? Schreibt Sie gerne in die Kommentare!

Von:
Emilia Korb,
Sebastian Schneider

1 Gedanke zu „Autorisiert?!“

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