Urheberrecht im Internet – Aber bitte richtig!

Das Urheberrecht im Internet ist schon eine komplizierte Angelegenheit, die immer wieder für Aufsehen sorgt. Zuletzt durch Artikel 13 bzw. 17 und den Stichworten „Uploadfilter“ oder „Uploadsperren“.

Bereits in der Vergangenheit gab es immer mal wieder Situationen, wobei von Providern (bspw. durch die GEMA) gefordert wurde, einzelne Inhalte zu sperren, entgegen der Unverantwortlichkeit des Infrastrukturanbieters für die vermittelten Inhalte. In verschiedenen Fällen gab es hier auch verschiedenste Gerichtsurteile.

Bisher waren Urheberrechtsverletzungen im Internet recht schwer zu verfolgen und zu unterbinden. Das beispielsweise bedingt durch unterschiedliche Rechtsauffassungen in den jeweiligen Serverstandorten oder fehlende Anbieterhaftung (die Urheberrechtsreform schafft hier Abhilfe). Schließlich blieb noch der Weg über Gerichte, was jedoch meist ein sehr langwieriger Prozess ist.
Jetzt haben sich die großen Internetanbieter (Telekom, Vodafone, 1&1, Telefónica O2) und Interessensverbände für das Urheberrecht (bspw. Sky, BVMI, DFL) zur „CUII“ – der Clearingstelle Urheberrecht im Internet – zusammengeschlossen. Ziel ist es, selber Urheberrechtsverletzungen zu erkennen und zu unterbinden.

Das Vorgehen dabei: Ein eigens gestelltes Gremium entscheidet über das Vorhandensein einer Urheberrechtsverletzung. Diese Empfehlung wird dann der Bundesnetzagentur vorgelegt. Soweit kein Einspruch aufgrund der im Gesetz verankerten Netzneutralität vorliegt, werden die betreffenden Seiten per DNS gesperrt. Es zwingt sich jedoch generell die Frage auf, ob es noch im Sinne der Netzneutralität ist, Websperren – und das auch noch ohne gerichtlichen Beschluss – einzusetzen. 

Die Kritik hieran: Die Entscheidung, ob und inwiefern eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, ob gesperrt werden soll, trifft kein neutrales Gericht, sondern ein eigens gestelltes Gremium, außerdem sind (bis dato) bei weitem nicht alle Rechteinhaber vertreten. Unter diesem Aspekt und selbst unter Berücksichtigung der Netzneutralität, die gewahrt werden soll, eröffnet das Vorgehen potentiell die Möglichkeit der Zensur und des Monopolausbaus der großen Medienkonzerne im Internet. Schließlich sind es hier rein private Firmen mit eigenen Interessen, die gemeinsam über Sperren entscheiden und eben die Bundesnetzagentur, die laut RA Christian Solmecke gar nicht für die Prüfung auf inhaltlicher Ebene zuständig sei.

Zum Vergleich: China beispielsweise sperrt viele uns selbstverständliche Dienste (Google, YouTube, …) und kontrolliert so, an welche Informationen die Bevölkerung gelangt oder nicht.

Wie weit das gehen wird, ist momentan noch unklar. Fest steht bis jetzt nur, dass die Seite „s.to“ bereits betroffen ist und scheinbar nun nicht mehr die Justiz, sondern die CUII über die Filterung des Internets entscheiden will.

Ein Kommentar in Videoform von Medienrechtsanwalt Christian Solmecke hierzu:

Ein Statement Julia Redas via Twitter:

Verfasst von:
Sebastian Schneider

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